Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der Container-Dienst Seyfarth GmbH als Auftraggeber und deren Kunden für alle Leistungen auf dem Sektor Transport, Verwertung und Entsorgung von Abfällen entsprechend der gültigen Betriebsgenehmigung. Lieferungen und Leistungen erfolgen, sofern schriftlich keine anderen Vereinbarungen vor Beginn der Leistung getroffen werden, ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn die diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebot
Die Angebote der Container-Dienst Seyfarth GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebote basieren auf dem Zeitpunkt der Erstellung gültigen Löhne, Tarife, Gesetze und Verhältnisse sowie dato behördlichen Auflagen und ggf. Anlieferbedingungen der Beseitigungsanlagen. Sollte zwischen Auftragsbestätigung und Auftragsdurchführung eine wesentliche Änderung bei diesen Faktoren eintreten, so sind wir berechtigt, die Preise ab Zeitpunkt der Änderung angemessen zu erhöhen. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Container-Dienst Seyfarth GmbH.
3. Preise, Fälligkeit, Zahlung
Preislisten und sonstige Preisangaben sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den Transportkosten für Container ist eine kostenfreie Standgebühr von 14 Tagen enthalten; ab dem 15. Standtag wird zusätzlich Miete berechnet. Vom Kunden zu vertretende Leerfahrten und Wartezeiten sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand berechnet. Alle Rechnungen sind sofort auf Richtigkeit zu prüfen und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Rechnungsabzug zu zahlen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung von etwaigen, von der Container-Dienst Seyfarth GmbH bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden, ist nicht statthaft. Der Kunde gerät spätestens, auch ohne Mahnung, 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Für jede außergerichtliche Mahnung werden 5,00 Euro in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind sämtliche Forderungen, auch aus anderen Lieferungen und Leistungen, sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Forderungen mit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz (Bundesbankdiskontsatz) bei Privatkunden, und 9% über dem Basiszinssatz bei Firmenkunden berechnet. Die Forderungen werden auch fällig, wenn nach Vertragsschluss die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden die Einräumung einer Zahlungsfrist nicht rechtfertigen. In diesem Fall und bei Zahlungsverzug ist die Firma Seyfarth berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur Zug um Zug gegen Barzahlung durchzuführen. Bietet der Kunde keine Barzahlung oder Sicherheitsleistungen, ist die Container-Dienst Seyfarth GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug und ist ihm bereits ein weiterer Container angeliefert worden, so ist die Container-Dienst Seyfarth GmbH auch hinsichtlich dieser Containerbereitstellung aufgrund des Zahlungsverzuges zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Über die Annahme und Durchführung von Aufträgen mit Rechnungslegung entscheiden wir mit Hilfe von Kreditauskunftsdateien und deren Bonitätsinformationen. Wir behalten uns vor, mit Neukunden eine Vorauszahlung zu vereinbaren.
4. Frist für Lieferungen und Leistung
Terminvereinbarungen sind unverbindlich (kein Fixgeschäft), Liefer- und Leistungsverzögerungen aus Gründen höherer Gewalt und Ereignissen, die der Container-Dienst Seyfarth GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die Container-Dienst Seyfarth GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen sie, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, auch dann, wenn Vertragsstrafen vereinbart sind.
5. Mängelrügen und Gewährleistung
Der Kunde hat die Lieferung bei Empfang sorgfältig zu prüfen. Spätere Beanstandungen sind nicht mehr möglich. Sind der Besteller oder ein Vertreter nicht vor Ort, ist die Lieferung sofort nach Eintreffen der genannten Person sorgfältig zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich, spätestens 1 Tag nach Lieferung, schriftlich zu unserer Kenntnis zu rügen. Die Möglichkeit zur Prüfung und Behebung der Beanstandung der Lieferung ist uns zu gewähren.
6. Rücktrittsrecht
Unvorhergesehene Ereignisse geben der Firma Seyfarth das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn sich aus anderen Ursachen die beim Vertragsschluss bekannten Verhältnisse so ändern, dass eine Erfüllung des Vertrages behindert oder wesentlich erschwert wird.
7. Pflichten des Kunden
Die Container werden auf Anweisung und Gefahr des Kunden gestellt. Der Abstellplatz muss frei zugänglich, bei jedem Wetter gefahrlos erreichbar und für eine Belastung von 26 t geeignet sein. Bei Behinderung des freien Zugangs bzw. der Transportmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht der Container-Dienst Seyfarth GmbH trotz Zahlungspflicht des Kunden; Mehrkosten (Standzeit/Wartezeit für Fahrer) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Container dürfen nicht von ihrem Abstellplatz mit Hilfe von Gabelstapler, Kran o. a. versetzt werden. Die Container sind während der Benutzung vor Beschädigung, Brand und Diebstahl zu schützen. Die Kosten zur Beseitigung von Schäden oder Wiederbeschaffung der Container werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Die Container sind so zu beleuchten und abzusichern, dass sie den Verkehr nicht gefährden. Behördliche Genehmigungen zum Standort sind vom Kunden einzuholen. Die aus fehlender Genehmigung entstandenen Kosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Container dürfen nicht überladen werden. Das Ladegut (insbesondere Bauschutt) ist in die Container zu schütten und nicht zu schlichten. Das Ladegut ist so zu sichern, dass bei dem Transport eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Bei Beladung der Container hat der Kunde sicherzustellen, dass der Abfall sortenrein eingefüllt wird und mehrere Abfallarten nicht vermischt werden. Grundwassergefährdende und giftige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Bei Anlieferungen erfolgt die Annahme nur unter Übergabe ordnungsgemäß ausgefüllter Papiere.
8. Hinweis auf EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden sie im Impressum.